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Deutsch und Integration![]() Integrationskurse nach dem Integrationsgesetz vom 1. Januar 2005 Die Volkshochschule Calenberger Land gehört zu den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassenen Kursträgern. Auch in diesem Halbjahr werden unsere Sprachkurse Deutsch als Zweitsprache als Integra-tionskurse angeboten. Ausländische MitbürgerInnen, die auf Dauer in Deutschland leben wollen, zahlen auf Antrag einen geringen Gebührenanteil oder können bei wenig Einkommen/Bezug von Sozialleistungen ganz von der Gebühr befreit werden. Auch deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, können die Zulassung zu den Kursen beantragen. Der Integrationskurs umfasst bis zu 945 UStd. und ist gegliedert in Sprachmodule von jeweils 100 UStd., sowie einen Orientierungskurs mit 45 UStd., der über Geschichte, Kultur, Rechte und Pflichten in Deutschland informiert. Die Teilnehmenden können nach Bewilligung ihres Antrages seitens des BAMF fortlaufend bei uns Kurse belegen. Ziel des Integrationskurses ist das Erlangen des Sprachniveaus B 1.2, aber auch Sprachprüfungen auf dem Niveau A1/A2 können abgelegt werden. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Sprachberatung mit: Pass (Original), Aufenthaltstitel, Bescheid über Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, sofern vorhanden (Original), EU Bürger bitte zusätzlich eine Freizügigkeitsbescheinigung. Integrationskurse werden fortlaufend eingerichtet. Wir führen auch spezielle Alphabetisierungskurse durch. Einbürgerungstest Sie können an unserer VHS auch den Einbürgerungstest ablegen. Aus ca. 330 möglichen Fragen werden 33 Fragen ausgewählt, von denen Sie 17 richtig beantworten müssen, um den Test zu bestehen. Die Teilnahme am Test kostet 25,00 €. Einbürgerungstests finden bei uns vierteljährlich statt:
Persönliche Anmeldungen sollten ca. 4 Wochen vor dem Testtermin erfolgen. Bitte informieren Sie sich in Ihrer VHS Geschäftsstelle. Deutsch als Fremd- / Zweitsprache Wir bieten Deutsch-Unterricht auf allen Lernstufen bis zum Kleinen Deutschen Sprachdiplom (KDS). Der Einstieg in laufende Kurse ist möglich. Wir helfen bei der Antragstellung für die Förderung nach dem Integrationsgesetz des Bundesamtes für Migration (BAMF). Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ermäßigung der Kursgebühr möglich, z.B. wenn Sie Leistungen von der ARGE oder nach Hartz IV bekommen oder Au-Pair sind. Sprechen Sie mit den MitarbeiterInnen in Ihrer VHS-Geschäftsstelle. Ansprechpartnerin: Deutsch und Integration als PDF
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