Das „Niedersächsische Gesetz über den Bildungsurlaub“ regelt die bezahlte Freistellung von beruflicher Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung. Alle von den VHS Calenberger Land angebotenen Bildungsurlaube sind nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) anerkannt.
Dabei ist wichtig zu wissen, dass die Freistellung zusätzlich zum tariflichen Erholungsurlaub gewährt wird (bis zu 5 Tage pro Jahr), und dass niemand gegenüber anderen wegen der Inanspruchnahme der Freistellung benachteiligt werden darf.
Wer kann teilnehmen?
- Arbeitnehmer/innen und Auszubildende.
- Niedersächsische Beamtinnen/Beamte können für Weiterbildung Sonderurlaub bei ihrer Dienststelle beantragen. Unsere Veranstaltungen sind nach §6 Abs.1 der Sonderurlaubsverordnung anerkannt.
- Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte haben die gleiche Möglichkeit.
- Selbstverständlich können auch Nicht-Berufstätige teilnehmen.
Wie melden Sie sich an?
- Bitte melden Sie sich schriftlich bei der VHS Calenberger Land an.
- Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung, die Sie laut Gesetz spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
- Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie von uns neben Ihrem persönlich erworbenen Zertifikat auch eine Teilnahmebescheinigung für Ihren Arbeitgeber.
Nähere Informationen erhalten Sie vom jeweiligen Fachbereich.
Weitere Veranstaltungen im Programmheft.